1Fahrzeug-Daten
2Daten zum Mangel
3Aktueller Status

Boot-Daten

Haben Sie das Boot als Gewerbetreibender oder als Privatperson erworben?(erforderlich)

Gewerbetreibende (Unternehmer) untereinander schließen regelmäßig Sachmängelgewährleistungsrechte aus. Als Privatperson greifen hingegen verbraucherschützende Vorschriften.
Von wem haben Sie Ihr Boot erworben?(erforderlich)

Sollten Sie das Boot von einem Händler erworben haben, gibt es gesetzliche Gewährleistungsrechte, die nicht ausgeschlossen werden können.

Ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung wiederum ausschließen. Dann kommt es allerdings auf die Formulierung des Gewährleistungsausschlusses an. Dies prüfen wir gern für Sie!

Der Kaufpreis ist für mehrere Faktoren von Bedeutung. Zum einen ist dieser für die Berechnung der möglichen Nutzungsentschädigung und auch für die Bemessung etwaiger Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren wichtig. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, dürfte für Sie der Faktor Gebühren keine Rolle spielen.

Das Kaufdatum ist maßgeblich für den Zeitraum der Gewährleistung und der sog. Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr ist eine gesetzlich festgelegte Beweislast zu Lasten des Verkäufers, welcher die Mängelfreiheit des Bootes innerhalb eines Jahres nach dem Kauf beweisen muss.

Diese Information gibt Aufschluss darüber, ob ein Mangel oder möglicherweise ein von der Gewährleistung nicht inbegriffener Verschleiß vorliegt. Auch für die qualifizierte Inanspruchnahme der Gegenseite ist eine Mangelbeschreibung von hoher Relevanz.

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Anliegen zu unseren Dienstleistungen. Unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sascha Schiller steht gerne persönlich zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Sascha Schiller